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Hintergrund

«Werwolfsyndrom»: Rückrufe und eine Stellungnahme aus unserem Shop

Es gibt neue Entwicklungen rund um die neurologischen Anfälle bei Hunden. Hier erfährst du alles über bisherige Rückrufe von Rinderhautknochen, wie diese in der Schweiz kontrolliert werden und was eine Firma aus unserem Shop sagt.

Hundebesitzerinnen und -besitzer sind zurzeit besonders wachsam, wenn es um Kauknochen geht. Denn Produkte mit Rinderhaut stehen in Verdacht, neurologische Anfälle bei Hunden auszulösen.

  • News & Trends

    Hunde ausser Kontrolle: Experten suchen nach Ursachen des «Werwolfsyndroms»

    von Darina Schweizer

Erste Rückrufe von zwei Marken

Während die Nachforschungen auf Hochtouren laufen, wurden bereits erste Produkte zurückgerufen. So zum Beispiel Kaustangen und -knochen von der niederländischen Marke Barkoo aus dem Online-Handel. Auch der Hersteller Chrisco aus Dänemark rief kürzlich vorsorglich Kauprodukte für Hunde aus verschiedenen Märkten im ganzen Land zurück. Beide Marken gibt es nicht bei Galaxus.

Unklar ist laut Berichten nach wie vor, mit welchem Toxin die Produkte verunreinigt sind. Zumindest für einige Produkte wurde eine Verbindung zu einem Produzenten in China festgestellt. Dieser beliefert womöglich verschiedene Hersteller mit Rohmaterial wie Rinderhaut.

Nicht alle China-Produkte bedenklich

Auch auf Galaxus gibt es Rinderhautknochen, die aus China stammen. Und zwar von der in Deutschland ansässigen Firma Albert Kerbl GmbH. Eine Nachfrage zeigt jedoch, dass das Unternehmen mit einem langjährigen chinesischen Produzenten zusammenarbeitet, der nach mehreren Qualitätsstandards zertifiziert ist (HACCP-Standard, ISO22000, FDA-Norm).

«Unsere Kauartikel werden unter hygienischen Voraussetzungen gefertigt und im Anschluss stichprobenartig je Charge auf bekannte Parameter wie Bakterienbefall, Salmonellen oder Schwermetalle geprüft», heisst es seitens der Albert Kerbl GmbH. Es habe keinen nur ansatzweise ähnlichen Fall beim Verzehr ihrer Rinderhautknochen gegeben.

Firmen stehen selbst in der Pflicht

Doch werden nicht alle Rinderhautknochen in der Schweiz geprüft? Eine Nachfrage bei der amtlichen Futtermittelkontrolle von Agroscope, dem Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung, zeigt: Es kommt darauf an.

Die Zusammensetzung der Knochen muss zwar entsprechend den gesetzlichen Vorgaben korrekt deklariert werden. Jedoch stehen die Produkte unter der Eigenverantwortung des registrierten Schweizer Unternehmens. Das heisst, Futtermittel müssen nicht Agroscope-registriert oder -geprüft werden – zumindest, solange sie im Katalog oder dem nationalen Register der Einzelfuttermittel aufgeführt sind und ausschliesslich zugelassene Futtermittelzusatzstoffe enthalten.

Einzelfuttermittel wie Rinderhautknochen müssen in der Schweiz deklariert, aber nicht zwingend von Agroscope geprüft werden.
Einzelfuttermittel wie Rinderhautknochen müssen in der Schweiz deklariert, aber nicht zwingend von Agroscope geprüft werden.
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Stichproben entnimmt die amtliche Futtermittelkontrolle von Agroscope anlässlich der regelmässigen Kontrollen bei registrierten Schweizer Firmen. Bei Verdachtsfällen können auch gezielt Proben von suspekten Produkten genommen werden. Zur Rechenschaft gezogen werden kann eine Firma jedoch nur, wenn nichtkonforme Produkte physisch in der Schweiz vorhanden sind, etwa in einem Lager. Beziehen Privatpersonen hingegen im Online-Handel aus dem Ausland Futtermittel, ist eine Kontrolle dieser Produkte nicht möglich.

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