Milliardenbusse: Irland muss Geld von Apple fordern, das sie gar nicht wollten
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Milliardenbusse: Irland muss Geld von Apple fordern, das sie gar nicht wollten

Nach mehreren Verfahren steht nach acht Jahren fest: Apple muss in Europa Steuern nachzahlen. Auch Google wird zur Kasse gebeten: Das Unternehmen hat erneut seine Marktmacht missbraucht. Die Bussen gehen in die Milliarden.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen. Ganze acht Jahre nachdem die EU-Kommission Apple zu einer Steuernachzahlung aufgefordert hat, wird diese endgültig fällig.

Erwirtschafteter Gewinn nicht ordentlich versteuert

2016 kam die EU-Kommission zur Erkenntnis, dass die Steuervereinbarung von Apple und der Republik Irland – wo Apple seinen Europäischen Hauptsitz hat – nicht rechtsgültig ist. Es handelt sich hierbei um verbotene staatliche Beihilfe. 2020 wurde dieser Vorwurf noch durch ein EU-Gericht abgeschmettert. Die Kommission habe ihre Anschuldigung nicht genügend nachweisen können.

Apple hat in Europa juristische Probleme.
Apple hat in Europa juristische Probleme.
Quelle: Shutterstock

Das Urteil wurde an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergezogen. Diesmal mit Erfolg. Für die Jahre 1991 bis 2007 muss Apple 13 Milliarden Euro nachzahlen. Plus Zinsen in unbekannter Höhe. Apple hat einen gewissen Teil ihrer in Europa erzielten Gewinne steuerlich nicht der irischen Niederlassung zugewiesen.

Apple hat die Gewinne bereits in den USA versteuert

Apple ist mit dem Urteilsspruch unzufrieden. Der Darstellung des Unternehmens zufolge sei es nicht klar gewesen, dass diese Steuern an den irischen Staat gehen müssten. Das internationale Steuerrecht verlangt eine Besteuerung in den USA. Dem sei Apple nachgekommen. Nun versuche die EU-Kommission, die Regeln rückwirkend zu ändern. Die irische Regierung liess derweil verlauten, dass man das Urteil respektiere. Irland ist nun in der Pflicht, diese Steuernachzahlung von Apple zu fordern, obwohl der Staat ja selber diese Steuervereinbarung mit Apple getroffen hat.

Google bevorzugt eigene Services

Fast so lange wie bei Apple dauerte es, bis ein endgültiges Urteil im Rechtsstreit zwischen Google und der EU-Kommission feststand. Dabei geht es um den Preisvergleichsdienst Google Shopping. Die EU-Kommission verhängte 2017 eine Geldstrafe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google.

Für Google wirds teuer.
Für Google wirds teuer.
Quelle: Google

Das Unternehmen hat auf der Seite seiner Suchergebnisse seinen eigenen Preisvergleichsdienst vor jenen der Konkurrenz platziert. Dies in einer Weise, dass es gegen das Wettbewerbsgesetz verstosst: Nicht nur rangiet der Dienst immer zuoberst, er wurde auch als einziger mit Bild und Text beworben. Die Suchergebnisse der anderen Dienste erschienen weiter unten nur als Link.

Dies führte dazu, dass der Google-Preisdienst häufiger angeklickt wurde als die anderen. Diese Auffassung vertritt die EU-Kommission. Das ist insofern ein Problem, als dass die Mitbewerber auf den Datenverkehr von Googles Suche angewiesen sind, um wirtschaftlich konkurrenzfähig zu sein. Daher hat Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.

Google hat gegen diese Busse erst vor einem EU-Gericht, später vor dem EuGH geklagt und beide Male verloren. Das Gericht befand zwar, dass die bevorzugte Behandlung eigener Waren und Dienstleistung nicht generell einen Marktmissbrauch darstelle. «In Anbetracht der Merkmale des Marktes und der Fall spezifischen Umstände» sei das Verhalten Googles aber diskriminierend.

Google ebenfalls unzufrieden

Anders als die Noch-EU-Kommissarin Margrethe Vestager, die sich ob des Urteils erfreut zeigte, ist Google enttäuscht. Die Kalifornier weisen darauf hin, dass das Urteil «auf einem sehr speziellen Sachverhalt beruhe, der bereits seit 2017 kontinuierlich verändert wird, um den Anforderungen der Behörden nachzukommen». Ausserdem habe der Ansatz Googles zu Milliarden von Klicks für insgesamt über 800 Vergleichsdiensten geführt.

Ändern kann Google das Urteil nicht. Vielmehr steht dem Unternehmen weiteres Ungemach ins Haus: Nächste Woche befindet ein Gericht darüber, ob das Unternehmen bei der Suchmaschinenwerbung bei «AdSense for Search» ebenfalls seine Marktmacht missbraucht hat. Hierbei geht es um eine Geldbusse in der Höhe von 1,49 Milliarden Euro. Auch hier tritt die EU-Kommission als Klägerin auf.

Titelbild: Shutterstock

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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