Xiaomi M365 (25 km/h, 30 km, 250 W)

Xiaomi M365

25 km/h, 30 km, 250 W


Frage zu Xiaomi M365

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aquantic

vor 5 Jahren

Wo kann ich damit fahren? Gemäss eurem wichtigen Hinweis ist ein e-Scooter nur für Privatgelände zugelassen. Gemäss dieser Website sind die e-Scooter dem Fahrrad gleichgestellt: https://eflizzer.ch/e-bikes-und-elektro-scooter-schweizer-strassenzulassung-und-andere-rechtliche-fragen/ Was stimmt nun?

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raffaelt

vor 5 Jahren

Hallo Aquantic

Ich bin derzeit noch in den Abklärungen, wie und unter welche Bedingungen der Scooter benutzt werden darf. Das Problem bei diesem Scooter ist das er mehr als 20 Km/h fährt.

1. Strassenverkehrsamt Winterthur:
Habe mit der Technischen Abteilung telefoniert, diese meinten das es kein Problem sei, wenn der Scooter per Firmware auf 20 Km/h gedrosselt wird. Es würde nur Probleme geben wenn der Scooter über 20 Km/h laufen würde, da er dann geprüft werden müsste. Natürlich müssen alle anderen Vorgaben erfüllt werden (Glocken, Bremsen, Licht, Rückstrahler usw..)

2. Antwort von Astra:
Unser Amt führt keine Prüfungen oder Beurteilungen von Fahrzeugen durch. Folglich können wir auch keine abschliessende Stellungnahme zu dem von Ihnen genannten Produkt abgeben. Im Allgemeinen können wir Ihnen wie folgt antworten:

Bei der Zulassung von sogenannten Elektro-Scootern gelangen die Bestimmungen der Verordnung über die technischen Anforderungen für Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) zur Anwendung. E-Scooter können als Leicht-Motorfahrrad gemäss Artikel 18 Buchstabe b VTS in Verkehr gesetzt werden, wenn alle massgebenden Vorschriften erfüllt sind und die Verkehrs- und Betriebssicherheit gewährleistet ist. Die detaillierten fahrzeugtechnischen Vorschriften für Leicht-Motorfahrräder nach Artikel 18 Buchstabe b VTS sind in den Artikeln 175 bis 178b und 180 VTS enthalten.

Das Merkblatt im Anhang enthält eine Übersicht über die wichtigsten für Motorfahrräder und Leicht-Motorfahrräder geltenden Vorschriften des Strassenverkehrsrechts und die Links zu den jeweiligen Verordnungstexten.

Namentlich weisen wir auf folgende Bestimmungen hin:

- Die Höchstgeschwindigkeit darf mit rein elektrischem Antrieb 20 km/h nicht überschreiten. Mit Tretunterstützung sind 25 km/h zulässig. Es gilt zu beachten, dass eine Limitierung (z. B. per Firmware) dauerhaft und manipulationssicher sein muss (Art. 177 Abs. 2 VTS).

- Gemäss Anhang 1 Ziffer 1.2 der Verordnung über die Typengenehmigung (TGV) sind Leicht-Motorfahrräder zudem grundsätzlich von der Pflicht zur Typengenehmigung ausgenommen.

- Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe k der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) bestimmt, dass Leicht-Motorfahrräder auch keinen Fahrzeugausweis und kein Kontrollschild benötigen.

Leicht-Motorfahrräder dürfen wie Fahrräder ohne Zulassungsprüfung auf den Markt gebracht und in Verkehr gesetzt werden (d. h. ohne Typengenehmigung und ohne Immatrikulation beim Strassenverkehrsamt). Sie müssen aber selbstverständlich trotzdem alle für sie geltenden Vorschriften einhalten. Die Verantwortung dafür, dass diese Fahrzeuge vorschriftskonform ausgeliefert bzw. verwendet werden, liegt beim Hersteller/Importeur oder schlussendlich bei demjenigen, der sie auf öffentlichem Grund benutzt. Gemäss Artikel 1 Absatz 7 VTS finden zusätzlich die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit Anwendung.


3. Helvetia Verischerung, habe noch keine Antwort.