X ist kein Gatekeeper: Bitterer Sieg für Musk
News & Trends

X ist kein Gatekeeper: Bitterer Sieg für Musk

Florian Bodoky
17.10.2024

Die Social Media Plattform X ist kein Gatekeeper. Er fällt nicht unter den Digital Markets Act und somit nicht unter die verschärfte Marktkontrolle der EU. Der Grund dafür dürfte den Besitzer Elon Musk aber nicht nur freuen.

Der Digital Markets Act der EU soll mit seinen Auflagen verhindern, dass besonders grosse Tech-Firmen, sogenannte Gatekeeper, zu grosse Marktmacht erlangen. X gehört aber nicht dazu, obwohl sich der Dienst wirtschaftlich dafür qualifizieren würde.

Wie die EU-Kommission gestern mitteilte, erfülle der Social-Media-Dienst nicht alle Vorgaben, um als Gatekeeper zu gelten. Die Untersuchung wurde gestartet, nachdem das Unternehmen mehrfach Anstrengungen unternommen hat, nicht auf die «Gatekeeper-Liste» zu kommen.

Dass X nun tatsächlich kein Gatekeeper ist, dürfte Besitzer Elon Musk freuen, erspart es der Firma doch das Einhalten gewisser Pflichten. Der Grund dafür ist für X jedoch kein erfreulicher: In der Medienmitteilung wird die Behörde wie folgt zitiert:

«Nach eingehender Prüfung aller Argumente, einschliesslich der Beiträge der einschlägigen Interessengruppen, und nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für digitale Märkte kam die Kommission zu dem Schluss, dass X in Bezug auf seinen sozialen Online-Netzwerkdienst tatsächlich nicht als Gatekeeper in Frage kommt».

Kurz: X ist gemäss der kommissionarischen Untersuchung nicht relevant genug, wenn es darum geht, wie Unternehmen mit ihren Kundinnen und Kunden in Kontakt treten. Das hätte allerdings auch Vorteile für X, denn es würde für mehr Nutzer, mehr Interaktion und somit für grössere Attraktivität für (zahlende) Werbetreibende sorgen.

Beim Digital Services Act ist X nicht vom Haken

Von diesem Verdikt nicht betroffen ist X Rolle als sogenannte VLOP, kurz für «very large online platform», also besonders grosse Online-Plattform. So werden Tech-Unternehmen bezeichnet, welche die verschärften Regeln des Digital Services Act befolgen müssen.

Anders als beim DMA liegt der Fokus des DSA beim Umgang mit seinen Inhalten und Diensten. Eine VLOP muss nachweislich grosse Anstrengungen erbringen, wenn es um die Moderation von Inhalten geht. Hier stand X in der Vergangenheit bereits mehrfach in der Kritik – so soll die Moderation von illegalen Inhalten oder Fake News zu lasch gewesen sein.

Titelbild: Shutterstock

78 Personen gefällt dieser Artikel


User Avatar
User Avatar

Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


Diese Beiträge könnten dich auch interessieren

Kommentare

Avatar